Die BAG-SAPV lädt alle Landesgruppenvertretungen und deren Mitglieder (SAPV-Teams) herzlich zu dem bundesweiten SAPV-Fachtag 2024 ein.
Hauptthema:
„Professionelles Verständnis und Selbstverständnis zur Leistung SAPV“
Datum: 13.November 2024, 10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Offenes Ankommen ab 9:30 Uhr
Ort: Kommunikationszentrum am Krankenhaus Nordwest
Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt/Main
Raum Taunus
Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) SAPV
Zielgruppe: Mitglieder der auf Landesebene über die BAG-SAPV
organisierten SAPV-Teams & SAPV-Kinderteams
Teilnahmegebühren: 90,- Euro, sind mit der Anmeldung vorab zu überweisen.
Die übrigen Kosten werden anteilig durch die BAG SAPV übernommen.
ANMELDUNG ERFORDERLICH UNTER m.hach@bag-sapv.de
In Zusammenarbeit mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV (BAG-SAPV) ein Muster-Versorgungskonzept erarbeitet. Damit steht erstmals ein Muster für das SAPV-Team zur Verfügung, das Unterstützung und fachlich-inhaltlichen Support durch die Kostenträger und der BAG-SAPV auf dem Weg zur spezialisierten Palliativversorgung bietet. Zudem soll im SAPV-Team im Rahmen des Zulassungsverfahrens das Verständnis für die palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgungseinsätze und ein bewusster würdevoller Umgang mit Sterben, Tod und Trauer bei der vulnerablen Gruppe der Schwerstkranken und Sterbenden geschärft werden.
Das Musterversorgungskonzept erfüllt die grundlegenden Voraussetzungen des Rahmenvertrages SAPV. Das SAPV Team erhält über farblich hinterlegte Boxen Hinweise und Erläuterungen, welche Angaben bei der Erstellung des Konzeptes notwendig sind.
Nahere Informationen erhalten Sie bei der BAG-SAPV Geschäftsstelle, den BAG-SAPV-Landesverbänden und beim vdek.
Hospizarbeit und Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ein Erklärfilm für Familien
Die Diagnose, dass ein Kind lebensverkürzend erkrankt ist, ist für alle Familienmitglieder ein schwerer Schock. Alles Bisherige und Künftige wird in Frage gestellt. Eltern und Geschwister, Großeltern und die weiteren Familienmitglieder müssen sich damit auseinandersetzten, ein schwer krankesjunges Familienmitglied zu haben. Die Konfrontation mit dem Sterben und Tod ist für alle Familienangehörige ein schwerer Weg. Es steht eine Zeit des langen Abschieds bevor.
Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in der ambulanten und stationären Hospizarbeit und Kinderpalliativversorgung begleiten die kleinen Patienten und Patientinnen sowie ihre Angehörigen von der Diagnose bis über den Tod hinaus. Für die erkrankten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen heißt dies, für alle Fragen da zu sein, die Lebensqualität auf allen Sinnes- und Wahrnehmungsebenen zu unterstützten und so viel Lebensfreude wie möglich in den Alltag zu bringen. Für Eltern und Geschwister stehen die Mitarbeiteden ebenfalls für Gespräche und Angebote bereit. Des Weitern werden die Familien im Alltag entlastet. Für diese Aufgaben werden und sind die Mitarbeitenden besonders geschult.
Der GKV-Spitzenverband und elf maßgebliche Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene haben auf der Grundlage des neuen § 132d Abs. 1 S. 1 SGB V einen Rahmenvertrag zur Durchführung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche zum 01.01.2023 geschlossen. In den Rahmenverträgen wurden insbesondere die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Grundsätze der Vergütung geregelt. Um zu einem besseren Verständnis der Rahmenverträge beizutragen und die Anwendung für die Mitglieder zu erleichtern, wurden durch die BAG-SAPV und den DHPV die vorliegenden Handreichungen erstellt.
Zu den Handreichungen, zum Durchblättern und zum Download (Stand 15.06.2023) gelangen Sie über den jeweiligen Link (s.o.)
Mit den in der Praxis vorkommenden und entstehenden Fragestellungen und Erfahrungen im Umgang mit den Rahmenvereinbarungen sollen die Handreichungen sukzessive überarbeitet und angepasst werden.
Nach langen schwierigen Verhandlungen, die Anfang 2019 begannen, treten die SAPV-Bundesrahmenverträge für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche (BRV) nun zum 01.01.2023 in Kraft.
Damit gibt es erstmalig eine bundeseinheitliche Regelung.
Die Schwierigkeiten ergaben sich durch die seit 2009 stattgehabten unterschiedlichen und heterogenen Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern, z.T. auch innerhalb der Bundesländer und in den naturgemäß differenten Sichtweisen der 12 Verhandlungspartner. Da für einige Vertragsinhalte trotz vieler Verhandlungsrunden kein Kompromiss erzielt werden konnte, wurde ein Schiedspersonenverfahren notwendig, welches nun abgeschlossen ist. Strittig waren vor allem die Mindestpersonalanforderungen, die Präsenzzeit der ärztlichen und pflegerischen Leitung und der Mindestbeschäftigungsumfang aller Mitarbeiter im Sinne der multiprofessionellen Zusammensetzung des Teams und der Erarbeitung der Behandlungskonzepte im Rahmen der Fallkonferenzen. Hier gelang es die Schiedsperson von der Position von Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV e. V. (BAG SAPV), Deutschen Hospiz- und Palliativerband e. V. (DHPV), Bundesverband Kinderhospiz e. V. (BVKH) und GKV-Spitzenverband zu überzeugen.
Bis zuletzt wurde von allen Leistungserbringervertretern versucht den Wert der psychosozialen Arbeit hervorzuheben und deshalb psychosoziale Mitarbeitende zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung im Team zu etablieren. Leider ist dies aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen nicht möglich gewesen. Hier wird sich die BAG-SAPV weiter politisch engagieren. Im Bereich der SAPV für Kinder und Jugendliche ist die psychosoziale Fachkraft, aufgrund deren besonderer Belange, fester Bestandteil des Kernteams.
Auch wenn es sich bei den nun vorliegenden Bundesrahmenverträgen naturgemäß um einen Kompromiss handelt, so ist es doch gelungen, eine Versorgungsstruktur zu erhalten und bundeseinheitlich auszugestalten, welche in besonderer Weise die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in ihrer häuslichen Umgebung in Würde und unter Beachtung ihrer Autonomie und die Unterstützung deren Angehöriger sicherstellt.
Die beiden neuen Rahmenverträge treten zum 01.01.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen bestehende Verträge nach § 132 d SGB V zwischen den SAPV-Teams und den Krankenkassen auf Landesebene überprüft und an die Bundesrahmenverträge angepasst werden. Es gilt ein Übergangszeitraum von 5 Jahren innerhalb dessen die erforderlichen Anpassungen und Regelungen vollzogen werden müssen.
Die BAG SAPV konnte gemeinsam mit dem DHPV und dem BVKH in weiten Teilen ihre regelkonformen Kernforderungen durchsetzen und wird ihre Mitglieder gesondert über die Inhalte der neuen SAPV-Rahmenvereinbarungen informieren. Zudem werden die BAG-SAPV, der DHPV, in Kooperation mit dem BVKH und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., zeitnah eine Handreichung erstellen und an ihre Mitglieder herausgeben, in der sämtliche Regelungen der beiden Bundesrahmenverträge vertiefend aufgegriffen und erläutert werden.
Die Bundesrahmenverträge SAPV finden sie hier
Vereinsregister Charlottenburg VR 34995 B
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