BAG-SAPV                                             

Bundesarbeitsgemeinschaft für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

 

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> Kinderhospizarbeit und Palliativversorgung

Hospizarbeit und Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ein Erklärfilm für Familien

 

Die Diagnose, dass ein Kind lebensverkürzend erkrankt ist, ist für alle Familienmitglieder ein schwerer Schock. Alles Bisherige und Künftige wird in Frage gestellt. Eltern und Geschwister, Großeltern und die weiteren Familienmitglieder müssen sich damit auseinandersetzten, ein schwer krankesjunges Familienmitglied zu haben. Die Konfrontation mit dem Sterben und Tod ist für alle Familienangehörige ein schwerer Weg. Es steht eine Zeit des langen Abschieds bevor.

Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in der ambulanten und stationären Hospizarbeit und Kinderpalliativversorgung begleiten die kleinen Patienten und Patientinnen sowie ihre Angehörigen von der Diagnose bis über den Tod hinaus. Für die erkrankten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen heißt dies, für alle Fragen da zu sein, die Lebensqualität auf allen Sinnes- und Wahrnehmungsebenen zu unterstützten und so viel Lebensfreude wie möglich in den Alltag zu bringen. Für Eltern und Geschwister stehen die Mitarbeiteden ebenfalls für Gespräche und Angebote bereit. Des Weitern werden die Familien im Alltag entlastet. Für diese Aufgaben werden und sind die Mitarbeitenden besonders geschult.

> SAPV-Rahmenverträge - Handreichungen

Der GKV-Spitzenverband und elf maßgebliche Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene haben auf der Grundlage des neuen § 132d Abs. 1 S. 1 SGB V einen Rahmenvertrag zur Durchführung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche zum 01.01.2023 geschlossen. In den Rahmenverträgen wurden insbesondere die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Grundsätze der Vergütung geregelt. Um zu einem besseren Verständnis der Rahmenverträge beizutragen und die Anwendung für die Mitglieder zu erleichtern, wurden durch die BAG-SAPV und den DHPV die vorliegenden Handreichungen erstellt.

Zu den Handreichungen, zum Durchblättern und zum Download (Stand 15.06.2023) gelangen Sie über den jeweiligen Link (s.o.)

 

Mit den in der Praxis vorkommenden und entstehenden Fragestellungen und Erfahrungen im Umgang mit den Rahmenvereinbarungen sollen die Handreichungen sukzessive überarbeitet und angepasst werden.

 

> Handreichung zum Bundesrahmenvertrag SAPV Erwachsene

Handreichung zum Rahmenvertrag SAPV Kinder und Jugendliche

> SAPV Bundesrahmenverträge veröffentlicht

Nach langen schwierigen Verhandlungen, die Anfang 2019 begannen, treten die SAPV-Bundesrahmenverträge für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche (BRV) nun zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Damit gibt es erstmalig eine bundeseinheitliche Regelung.

 

Die Schwierigkeiten ergaben sich durch die seit 2009 stattgehabten unterschiedlichen und heterogenen Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern, z.T. auch innerhalb der Bundesländer und in den naturgemäß differenten Sichtweisen der 12 Verhandlungspartner. Da für einige Vertragsinhalte trotz vieler Verhandlungsrunden kein Kompromiss erzielt werden konnte, wurde ein Schiedspersonenverfahren notwendig, welches nun abgeschlossen ist. Strittig waren vor allem die Mindestpersonalanforderungen, die Präsenzzeit der ärztlichen und pflegerischen Leitung und der Mindestbeschäftigungsumfang aller Mitarbeiter im Sinne der multiprofessionellen Zusammensetzung des Teams und der Erarbeitung der Behandlungskonzepte im Rahmen der Fallkonferenzen. Hier gelang es die Schiedsperson von der Position von Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV e. V. (BAG SAPV), Deutschen Hospiz- und Palliativerband e. V. (DHPV), Bundesverband Kinderhospiz e. V. (BVKH) und GKV-Spitzenverband zu überzeugen.

 

Bis zuletzt wurde von allen Leistungserbringervertretern versucht den Wert der psychosozialen Arbeit hervorzuheben und deshalb psychosoziale Mitarbeitende zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung im Team zu etablieren. Leider ist dies aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen nicht möglich gewesen. Hier wird sich die BAG-SAPV weiter politisch engagieren. Im Bereich der SAPV für Kinder und Jugendliche ist die psychosoziale Fachkraft, aufgrund deren besonderer Belange, fester Bestandteil des Kernteams.

Auch wenn es sich bei den nun vorliegenden Bundesrahmenverträgen naturgemäß um einen Kompromiss handelt, so ist es doch gelungen, eine Versorgungsstruktur zu erhalten und bundeseinheitlich auszugestalten, welche in besonderer Weise die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in ihrer häuslichen Umgebung in Würde und unter Beachtung ihrer Autonomie und die Unterstützung deren Angehöriger sicherstellt.

 

Die beiden neuen Rahmenverträge treten zum 01.01.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen bestehende Verträge nach § 132 d SGB V zwischen den SAPV-Teams und den Krankenkassen auf Landesebene überprüft und an die Bundesrahmenverträge angepasst werden. Es gilt ein Übergangszeitraum von 5 Jahren innerhalb dessen die erforderlichen Anpassungen und Regelungen vollzogen werden müssen.

Die BAG SAPV konnte gemeinsam mit dem DHPV und dem BVKH in weiten Teilen ihre regelkonformen Kernforderungen durchsetzen und wird ihre Mitglieder gesondert über die Inhalte der neuen SAPV-Rahmenvereinbarungen informieren. Zudem werden die BAG-SAPV, der DHPV, in Kooperation mit dem BVKH und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., zeitnah eine Handreichung erstellen und an ihre Mitglieder herausgeben, in der sämtliche Regelungen der beiden Bundesrahmenverträge vertiefend aufgegriffen und erläutert werden.

 

Die Bundesrahmenverträge SAPV finden sie hier

 

SAPV Bundesrahmenvertrag Erwachsene
22_11 SAPV-Erwachsene-Rahmenvertrag.pdf
PDF-Dokument [676.4 KB]
SAPV Bundesrahmenvertrag Kinder und Jugendliche
22_11 SAPV-KJ-Rahmenvertrag.pdf
PDF-Dokument [715.6 KB]

Wer wir sind

  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (BAG-SAPV)  ist der  bundesweite Zusammenschluss von Leistungserbringern und deren Landesvertretungen aus dem Bereich der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

 

 

 

Was uns bewegt

  • Ambulante Palliativversorgung muss für jeden schwerkranken und sterbenden Menschen sowie den Mitbetroffenen bedarfsgerecht, wohnortnah, nachhaltig und qualifiziert zur Verfügung stehen

  • Palliativmedizin, Palliativpflege und Palliativversorgung sind integraler Bestandteil der Krankenbehandlung

 

 

Unsere Themen

  • Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Palliativversorgung
  • Spezialisierte Unterstützung, Behandlung, Pflege und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen durch Palliative-Care-Teams
  • Unterstützung und Begleitung von Angehörigen schwerkranker und sterbender Menschen
  • Bedarfsgerechte multiprofessionell teamorientierte Leistungserbringung durch  Palliative-Care-Teams
  • Bundesweite Zusammenarbeit der Landesstrukturen, Fachverbände bzw. Landesverbände von Leistungserbringern aus dem Bereich der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gemäß §37b und   § 132 d SGB V

 

 

Unsere Ziele

  • Unser gemeinsames Ziel ist die Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten, nutzerorientierten, qualifizierten und flächendeckenden ambulanten Palliativversorgung
  • Dies ist eine multiprofessionelle und  interdisziplinäre Aufgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

Vereinsregister Charlottenburg VR 34995 B

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