Die Tätigkeit der Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV bildet die Basis für die bundesweite Zusammenarbeit der Landesstrukturen, Fachverbände bzw. Landesverbände von Leistungserbringern aus dem Bereich der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) gemäß §37b und §132 d SGB V, um eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung und Unterstützung bzw. Begleitung sterbender Menschen und deren Umfeld in der öffentlichen Gesundheitspflege in der ganzen Republik zu fördern.
Vereinsmitglieder sind Landesverbände der Leistungserbringer der SAPV, anerkannte Leistungserbringer der SAPV und natürliche Personen als Initiatoren der Gründung eines Landesverbandes.
Zusätzlich gibt es Fördermitglieder (natürliche und juristische Personen, insbesondere Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung, als auch Einzelpersonen.)
Eine gemeinsame Qualitätsentwicklung zur Patientensicherheitin der SAPV und schlagkräftige Interessenvertretung kann nur funktionieren, wenn sie inhaltlich von ihren Mitgliedern getragen und weiterentwickelt wird.
Vereinsregister Charlottenburg VR 34995 B
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